Die Medienliga Berlin-Brandenburg e.V.

Die Medienliga Berlin-Brandenburg e.V. wurde 2003 als gemeinnütziger Verein gegründet und ist seit 2017 als förderfähiger Verein im Sinne des Landessportbundes anerkannt und Mitglied im Berliner Fußball Verband (BFV). Der Vorstand besteht aus folgenden Personen: Jürgen Schepers (Gründer und 1. Vorsitzender), Jan Schlüschen (stellvertr. Vorsitzender), Lars Jeschonnek (stellvertr. Vorsitzender), Uwe Lucas (Schatzmeister). Für den Spielbetrieb der 1. Liga sind Markus Müller und Lars Jeschonnek verantwortlich, für die 2. Liga Dirk Rösner. Martin Rutter und Stefan Diepenbrock übernehmen Sonderaufgaben. Spielstätte der Medienliga Berlin-Brandenburg e.V. ist das Cantian Stadion in Pankow/Prenzlauer Berg.

In der Medienliga Berlin-Brandenburg e.V. spielen die Mitglieder in 32 Teams in zwei Ligen mit jeweils 16 Teams um Meisterschaft, Aufstieg und Abstieg. Zudem wird jährlich ein Ligapokal ausgespielt. Die Schiedsrichter der Medienliga Berlin-Brandenburg e.V. verfügen alle über die entsprechende Lizenz vom DFB und pfeifen auch im regulären Spielbetrieb des Berliner Fußball Verbandes.

Der Spielbetrieb

Das Mindestalter der Spieler beträgt 24 Jahre. Die alleinige Verantwortlichkeit für die Beachtung des Eintrittsalters obliegt dem Spielführer der jeweiligen Mannschaft. Es gehört nicht zu den Aufgaben des leitenden Schiedsrichters, das Alter der Spieler zu kontrollieren. Zuwiderhandlungen bzw. Vorkommnisse sind beim Vorstand der Medienliga zu melden.

Die Mannschaften spielen auf einer Platzhälfte (Kleinfeld) im wöchentlichen Wechsel der 1. und 2. Liga im Cantian-Stadion, Pankow/Prenzlauer Berg. Die Spielzeit beträgt 2 × 30 Minuten.

Die Spieler sind verpflichtet, Schienbeinschoner zu tragen.

Spätestens ab dem dritten Spieltag einer Saison müssen die Teams in jeweils einheitlichen Trikots auflaufen.

Eingewechselt wird grundsätzlich von der Seitenlinie. Die Einwechselbereiche (technische Zonen) befinden sich links und rechts neben dem großen Tor. Der eingewechselte Spieler darf den Platz erst betreten, wenn der ausgewechselte Spieler diesen verlassen hat. Wechsel sind nur in der Spielruhe erlaubt. Der Ausgewechselte kann das Spielfeld auch außerhalb der technischen Zone an einer der Begrenzungslinien verlassen.

Erhält ein Spieler die gelb-rote Karte (Feldverweis auf Dauer), erfolgt eine automatische Spielsperre, d. h. er ist für das darauffolgende, tatsächlich stattfindende Spiel gesperrt. Bei einer groben Unsportlichkeit (Tätlichkeit, Beleidigung etc.) in Verbindung mit einer direkten roten Karte (Feldverweis auf Dauer) gilt eine Sperre von mindestens drei Spielen. Bei sehr groben Verstößen kann der Vorstand der Medienliga nach Rücksprache mit dem leitenden Schiedsrichter über ein höheres Strafmaß entscheiden.

Das Grätschen am Gegenspieler ist grundsätzlich verboten und das Spiel wird mit indirektem Freistoß fortgesetzt. Jede Grätsche am Gegenspieler, die eine Berührung des Gegenspielers nach sich zieht, wird mit einer gelben Karte (Verwarnung) geahndet. Die Verwarnung führt automatisch zu einem 3-minütigen Ausschluss des fehlbaren Spielers. Die sanktionierte Mannschaft spielt während des Ausschlusses in Unterzahl weiter. Begeht der gleiche Spieler ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen, folgt automatisch die gelb-rote Karte (Feldverweis auf Dauer) für den Spieler. Die sanktionierte Mannschaft spielt dann bis zum Ende des Spiels in Unterzahl. Bei besonders groben (Grätschen)-Fouls bzw. rohem Spiel kann auch direkt eine rote Karte (Feldverweis auf Dauer) ausgesprochen werden. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Schiedsrichters. Grundsätzlich gilt: Seine Entscheidungen sind endgültig und nicht Gegenstand von Diskussionen.

Das Grätschen zur Ballrettung im freien Raum, das heißt, mit mindestens einer Körperlänge Abstand zum nächsten Gegenspieler ist erlaubt. Die Schiedsrichter sind bei der Bewertung des Abstandes zu einer strengen Auslegung der Regel angehalten.

Regelwidriges Grätschen im Strafraum wird immer mit einem Strafstoß (9 Meter) geahndet. Analog zum typischen Torwartspiel darf der Torwart innerhalb seines Strafraumes erlaubt grätschen, um den Ball zu spielen. Spielt der Torwart beim Grätschen in seinem Strafraum nicht den Ball und begeht ein Vergehen am Gegenspieler, ist auf Strafstoß (9 Meter) zu entscheiden. Handelt es sich bei diesem Vergehen um eine rücksichtslose Grätsche oder begeht der Torwart im Strafraum ein rücksichtsloses Vergehen anderer Art, ist er – zusätzlich zum Strafstoß – zu verwarnen und wird mit einer 3-minütigen Zeitstrafe belegt. Seine Mannschaft spielt für die Dauer der Zeitstrafe in Unterzahl.

Pro Saison können max. drei Spiele absagt werden. Bei einer weiteren Absage können die betroffenen Spieler (und somit das betroffene Team) vom Verein ausgeschlossen werden. Die Entscheidung obliegt dem Vorstand der Medienliga.

Bei Nichtantreten einer Mannschaft wird das Spiel mit 0:6 als verloren gegen sie gewertet.

Sollte eine Mannschaft die Mindestanzahl von 7 Spielern zum Zeitpunkt des Anpfiffs nicht erreichen, wird das Spiel automatisch mit 0:6 als verloren gegen sie gewertet. Die Möglichkeit, in dem Fall ein Freundschaftsspiel mit der reduzierten Spieleranzahl auszutragen, ist gestattet. Spielverlegungen und Neuansetzungen sind nicht möglich.

Der Medienliga Berlin-Brandenburg e.V. befürwortet einen Spielbetrieb, in dem die Spielkontrolle durch Spielregeln nur im erforderlichen Maß erfolgen soll und appelliert daher an die Fairness der Spieler. In strittigen Fällen sollten die Spieler zunächst versuchen, die Situation untereinander zu klären. Führt das zu keiner zielführenden Lösung oder handelt es sich um klare Regelverstöße, kann der Vorstand der Medienliga jederzeit informiert werden. Er wird dann nach Rücksprache mit den betroffenen Spielern seine Entscheidung treffen und bekanntgeben.